Sie haben sich füreinander entschieden und möchten kirchlich heiraten?
Herzliche Gratulation!

Bitte kommen Sie möglichst bald (am besten sechs Monate vor dem Wunschtermin) in die Pfarrkanzlei und bringen Sie folgende Unterlagen (soweit vorhanden) mit:

  • Geburtsurkunden der Brautleute
  • Meldezettel
  • Taufscheine
    Zusätzliche Information zum Taufschein:
    Sollten Sie nicht in Österreich getauft worden sein bzw. nicht in Österreich ihren Wohnsitz haben, dann benötigen wir eine Taufscheinergänzung oder aktuelle Bestätigung des kirchlichen Personenstandes der Taufpfarre (wenn möglich als internationale Version mit Angaben in Latein oder Englisch zusätzlich zur Landessprache, wenn das Formular in einer anderen Sprache als Deutsch ausgestellt ist.)
  • Lichtbildausweis
  • Bei Vorehen bringen Sie bitte die Heiratsurkunde sowie Scheidungsdekret bzw. Sterbeurkunde mit.
  • Falls Sie bereits Kinder haben, dann bitte die Geburtsurkunden und Taufscheine mitbringen.

Weiters brauchen wir folgende Informationen:

  • Namensrechtliche Regelung nach der Trauung
  • Angaben zum Beruf
  • Termin für die zivile Trauung (Angabe Standesamt + Datum)
  • Angaben zu den Trauzeugen (Name, Geburtsdatum, Adresse)
  • Kontaktdaten (Telefonnummer, Mailadresse)

Voraussetzung für eine Trauung ist das Absolvieren eines Eheseminars.
Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, eine Bestätigung über den Besuch des Eheseminars ist in der Pfarrkanzlei abzugeben.
Nähere Informationen sowie Termine zum Eheseminar finden Sie hier.

Nachdem alle benötigten Dokumente vorliegen und das Eheseminar absolviert wurde, wird ein Termin für das Brautleutegespräch mit dem Priester/Diakon vereinbart.

Möchten Sie in einer anderen Pfarre als Ihrer Wohnsitzpfarre (St. Johann Nepomuk, 1020 Wien, Nepomukgasse 1) heiraten, dann bringen Sie bitte auch genaue Angaben betreffend Trauungspfarre (Name & Adresse) und Trauungspriester (Name, Titel,…) mit.

Bedenken Sie bitte rechtzeitig, dass beispielsweise bei einer Trauung im Ausland verschiedene Fristen einzuhalten und/oder gegebenenfalls Dispensen/Bestätigungen im Erzbischöflichen Ordinariat einzuholen sind. In diesem Fall werden auch Angaben betreffend der für die Trauungspfarre zuständigen Diözese (Name, genaue Adresse) im Ausland benötigt.